Rund 20 Friedwälder gibt es im Thurgau, verteilt auf 13 Gemeinden. Um diese Waldbestattungen rechtlich sauber zu regeln, hat der Kanton ein neues Gesetz erlassen, welches seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist.
Demnach ist ein Friedwald eine Zweckentfremdung, eine nachteilige Nutzung, des Waldes. Die Gemeinden müssen deshalb das betroffene Gebiet ausscheiden, um die Waldbestattungen weiterhin zu ermöglichen. Bis Ende 2015 hätten die Gemeinden dieses neue Gesetz umsetzen müssen. Netter Nebeneffekt: Der Kanton erhält so einen Überblick über Ort und Zahl der Friedwälder im Thurgau.
Bis im letzten Sommer habe man kaum Gesuche von den Gemeinden erhalten, sagt Kantonsförster Thomas Böhi gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1.
Mit einem Schreiben habe man die Gemeinden ermahnt und nun sei man auf gutem Weg. Thomas Böhi rechnet damit, dass der grösste Teil der Gemeinden das Gesetz bis im Sommer umgesetzt hat.