Öffentlichkeitsgesetz – das Schlagwort umfasst den Umgang des Kantons und der Gemeinden mit internen Dokumenten, Protokollen, Papieren. Eine Bestandesaufnahme anhand von drei Beispielen aus drei Thurgauer Gemeinden:
- Baugesuchsunterlagen : In der Gemeinde Hefenhofen gibt es die öffentliche Auflage der Baugesuche, diese sind laut der Gemeindeschreiberin Nadja Flammer für jedermann zugänglich. Um die Unterlagen im Nachhinein anzuschauen, müssen die Personen ein explizites Interesse bekunden. «Dann entscheiden wir von Fall zu Fall», so Flammer.
- Gemeinderats- oder Stadtratsprotokoll : Protokolle der Exekutive seien grundsätzlich geheim und nicht einsehbar, sagt der Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli. «Wenn der Fall nicht kritisch ist, dann könnte man im Einzelfall auch einen Protokollauszug zustellen.»
- Tonaufnahmen einer Gemeindeversammlung : Die Gemeinde Sirnach stellt die Tonaufnahmen nicht zur Verfügung, da diese explizit nur für das schriftliche Protokoll dienen, sagt Peter Rüesch, Gemeindeschreiber von Sirnach.