Dem Kulturland soll Sorge getragen werden – in dieser Frage sind sich die Thurgauer Parlamentarier einig. Doch wie weit Vorschriften in Verfassung und Gesetz verankert werden sollen, darüber sind sich die Vertreter uneins. Ein überparteiliches Komitee, unter anderem aus Vertretern der Grünen, BDP und CVP, wollte zum Schutz der grünen Fläche die Verfassung und das Planungs- und Baugesetz ändern.
Unter anderem sollte festgeschrieben werden, dass der Bestand des Baulandes auf dem heutigen Stand eingefroren werden soll. Umzonungen wären nur dann möglich, wenn andernorts die gleiche Fläche ausgezont würde.
Kompromiss gefunden
Der grossen Mehrheit des Parlaments geht diese Regel zu weit. Vor allem Bürgerliche argumentierten mit dem neuen Raumplanungsgesetz, das den haushälterischen Umgang mit Bauland bereits vorschreibe. Letztlich einigte sich der Rat auf einen Kompromiss. So soll die gesamte Siedlungsfläche bis ins Jahr 2040 nicht vergrössert werden. Ausserdem soll in der Verfassung verankert werden, dass Kanton und Gemeinden für den Erhalt des Nichtsiedlungsgebietes sorgen sollen.
Die Initianten kündigten an, ihre Volksbegehen zugunsten der Gegenvorschläge zurückzuziehen.