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Ostschweiz Thurgauer Kontaktbar muss Steuern nachzahlen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat anhand verkaufter Cüpli und eingekaufter Kondome geschätzt, wie viele sexuelle Dienstleistungen in einem Thurgauer Etablissement erbracht worden sind. Das Bundesgericht hat die Berechnungsmethode nun abgesegnet.

Die Betreiber des Unterhaltungslokals mit Zimmern für sexuelle Dienstleistungen müssen rund 440'000 Franken Mehrwertsteuer für die Jahre 2007 bis 2010 nachzahlen. Weil keinerlei Belege für die Einnahmen der Sexarbeiterinnen vorhanden sind, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Schätzung vornehmen müssen.

Die Steuerverwaltung hat sich bei ihrer Schätzung auf die Anzahl der verkauften Cüpli, die eingekauften Kondome und die beschäftigten Sexarbeiterinnen gestützt. Die 25 Franken teuren Cüpli sind in den Tagesabrechnungen aufgeführt. Ein solches muss der Freier der ausgewählten Frau zur Kontaktanbahnung spendieren.

Die Betreiber der Kontaktbar gehen von jährlich rund 6200 Dienstleistungen aus. Diese Zahl hält das Bundesgericht jedoch für «wenig plausibel», weil sie «in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den über 20'000 pro Jahr eingekauften Kondomen» steht.

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