Das Obergericht sprach den Täter des Mordes und der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig, wie der Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, Stefan Haffter, am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Das Gericht folgte mehrheitlich den Anträgen der Anklage, die 20 Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte.
Mit Messer getötet
Die Tat geschah im Oktober 2010 in der damaligen Wohnung des Paares in Illighausen. Mit mehreren Küchenmessern soll der Mann über 20 Mal auf seine Freundin eingestochen haben, obwohl sie ihr sechs Monate alte Baby im Arm hielt.
Auch eigenen Sohn verletzt
In seinem Wahn habe er sein Opfer verfolgt, bis die Frau zusammenbrach und verblutete. Auch seinen Sohn soll er mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben. Der Tathergang ist nicht völlig geklärt, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt stark betrunken war und sich später an nichts mehr erinnerte.
Als die Polizei am Tatort eintraf, lag er schwer verletzt neben der Leiche seiner Freundin und dem schwer verletzten Baby. Ob sich der Täter selbst töten wollte, ist nicht geklärt.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte ihn Mitte 2013 wegen vorsätzlicher Tötung an der Freundin und versuchter vorsätzlicher Tötung am Sohn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Der Beschuldigte akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung.
Motiv unklar
Vor dem Obergericht plädierte der Verteidiger am vergangenen Dienstag auf Totschlag und verlangte eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Jahren. Mehrere Messerstiche reichten nicht für eine Verurteilung wegen Mordes aus. In der Untersuchung sei nie von Mord die Rede gewesen.
Eifersucht als Motiv sei reine Spekulation der Anklage. Das Opfer habe den Beschuldigten zuerst angegriffen, das bewiesen die DNA-Analysen auf den Messern. Der Mann habe sein Kind in Gefahr gesehen und habe es retten wollen. Ein psychiatrisches Gutachten habe ihm verminderte Zurechnungsfähigkeit attestiert.
Entschuldigung
Vor Gericht brach der Beschuldigte in Tränen aus. Was geschehen sei, tue ihm leid, und er bitte die Familie seiner Freundin um Verzeihung. Er wolle seinen Sohn, vom dem er seit der Tat nichts mehr gehört habe, nicht verlieren.
Der Staatsanwalt fordert wegen Mordes, versuchter vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung für den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Bereits vor der Bluttat sei es immer wieder zu Streitereien zwischen den jungen Eltern gekommen. Bei der grausamen Tat handle es sich um ein klassisches Beziehungsdelikt. Der Beschuldigte habe das Opfer, das sich von ihm trennen wollte, kaltblütig abgeschlachtet.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 12.03 Uhr