Ein Beispiel: Ralph Gilg besitzt in Fruthwilen im Kanton Thurgau eine zehn Hektare grosse Obstplantage. Um diese vor dem Feuerbrandbefall zu schützen, hat er Streptomycin im Wert von rund 2'000 Franken eingekauft. Ähnlich wie ihm geht es vielen der rund 450 Obstproduzenten im Kanton Thurgau: Sie haben Streptomycin eingekauft, teils für mehrere 1'000 Franken.
Nachdem der Bund den Einsatz des Antibiotikums in diesem Frühling nicht bewilligt hat, bleiben die Obstproduzenten darauf sitzen. Eine Entschädigung erhalten sie nicht, die rechtliche Grundlage fehlt, wie es beim zuständigen Bundesamt auf Anfrage heisst.
Ralph Gilg als Präsident des Thurgauer Obstverbandes hofft weiter: Denn der Bund habe nicht explizit ausgeschlossen, dass Streptomycin in anderen Jahren, wenn mit einem starken Befall gerechnet werden müsse, nicht mehr eingesetzt werden dürfe. Somit könnten die Vorräte in anderen Jahren vielleicht doch noch aufgebraucht werden.