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Geld
Legende: Jede Thurgauer Gemeinde lege die Wohnkosten für Sozialhilfebezüger selber fest, argumentierten Gegner der Motion. Keystone

Ostschweiz Thurgauer Parlament ist gegen die Reduktion der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe im Kanton Thurgau wird nicht reduziert. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine SVP-Motion deutlich abgelehnt. Mit dem Vorstoss wollten die Motionäre den Gemeinden ermöglichen, das Existenzminimum für Sozialhilfebezüger selber festzulegen.

Dem Vorstoss von Vico Zahnd und Urs Martin mit dem Titel «Massgeschneiderte Sozialhilfe in den Gemeinden» wurde ausserhalb der SVP jegliche Unterstützung verweigert. Es solle das Prinzip eingeführt werden «wer zahlt, befiehlt», sagte Zahnd am Mittwoch bei der Diskussion im Parlament. Bisher müssten sich die Gemeinden an die Vorgaben der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) halten. Ein privater Verein bestimme also darüber, wie viel Geld die Gemeinden den Sozialhilfebezügern geben müssten.

«Praxisuntauglich»

Die Motion sei überflüssig, argumentierten CVP, SP, FDP, Grüne. Die Thurgauer Gemeinden könnten die Beiträge für den grössten Teil der Unterstützungsgelder bereits heute flexibel ansetzen. Flexible Leistungen wären also nur beim Grundbedarf anwendbar, argumentierten die Gegner der Motion.

Auch SVP-Regierungsrat Jakob Stark stempelte die Motion als «praxisuntauglich» ab: «Eine Ungleichbehandlung würde nur zu einer Flut von Rechtsverfahren und zu stärkerem Sozialtourismus führen», sagte Stark.

Das Thurgauer Parlament lehnte die Motion schliesslich mit 78 gegen 32 Stimmen ab.

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