Der Kanton Thurgau will Investoren von künftigen Geothermie-Projekten klare Rahmenbedingungen bieten. Dazu berät des Parlament ein neues Gesetz, das die Details dazu regelt. Zentral sind dabei die Regeln über die Haftung bei allfälligen Schäden, etwa durch ein Erdbeben. Die Thurgauer Regierung lehnt eine Haftung grundsätzlich ab. Ein Teil des Parlaments ist damit aber nicht einverstanden.
Gerade um Hauseigentümern mehr Sicherheit zu geben, sei es wichtig, dass der Kanton in extremen Schadenfällen einspringen könnte. Explizit verbieten wollen einige Parlamentarier das sogenannte Fracking. Für diese Fördermethode soll es im Kanton Thurgau keine Konzession geben.