Die Thurgauer Baudirektorin Carmen Haag kam mit ihrer Idee bei den meisten Parteien schlecht an. Sie sah Massnahmen vor, dass in den Gemeinden gegen die sogenannte Baulandhortung vorgegangen werden kann. Konkret hätten Gemeinden das Recht erhalten sollen, dass diese einem Eigentümer Bauland zwangsweise abkaufen können - wenn dieser das Grundstück während einer bestimmten Frist nicht überbaut hat. Eine Massnahme, wie sie das neue Raumplanungsgesetz vorsieht.
Fast sämtliche Thurgauer Parteien sprachen sich gegen dieses Instrument aus. Unter anderem wurde geltend gemacht, dies sei ein Eingriff in das Privateigentum. Aufgrund der Rückmeldungen während der Vernehmlassung werden diese Pläne laut der Mitteilung der Thurgauer Regierung nun zurückgestellt.