Ostschweiz - Thurgauer Regierung werden Grenzen gesetzt
Die Thurgauer Regierung darf nicht mehr unbegrenzt Gelder aus dem Lotteriefonds sprechen. Das Kantonsparlament legte die Obergrenze auf drei Millionen Franken fest. Damit ist es dem Antrag der Regierung gefolgt.
Die missglückte Planung für den Erweiterungsbau des Thurgauer Kunstmuseums kostete laut dem Regierungsrat bisher rund 1,2 Millionen Franken. Es sei jedoch möglich, bisherige Vorarbeiten in ein neues Projekt einzubeziehen. Die Regierung und die Mehrheit der Fraktionen wollen einen Neuanfang und ein Gesamtpaket mit Sanierung und Erweiterung.
Auslöser war die Diskussion um das Thurgauer Kunstmuseum. Vor rund drei Jahren wollte die Regierung für die Erweiterung des Museums bei der Kartause Ittingen über elf Millionen Franken aus dem Lotteriefonds einsetzen. Das Bundesgericht stoppte das Vorhaben.
Kaum Einfluss auf die Praxis
Der Antrag der Regierung auf die Grenze von drei Millionen Franken wurde nur sehr knapp angenommen. Ein Antrag auf eine Grenze von einer Million wurde hingegen knapp abgelehnt. Das Gesetz kommt allerdings nochmals in den Grossen Rat.
Die Drei-Millionen-Grenze dürfte an der heutigen Praxis kaum etwas ändern. Ausser dem Kunstmuseums-Beitrag gab es in den letzten Jahren keinen höheren Betrag.
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