Das Steuergesetz anpassen muss der Regierungsrat, weil der Grosse Rat ihm im November 2011 eine entsprechende Motion überwiesen hat.
Der Abzug von 3000 Franken soll unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder gewährt und gesamthaft pro Familie zugesprochen werden. Zum Abzug berechtigen Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und von ihren Eltern oder einem Elternteil betreut werden, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats.
Würde der Grosse Rat Ja sagen zur Änderung des Steuergesetzes, gäbe dies laut Regierungsrat Steuerausfälle von 4 bis 5 Millionen Franken für den Kanton.
Wie Finanzdirektor Bernhard Koch gegenüber der Sendung Regionaljournal Ostschweiz von Radio SRF1 sagte, müsse einfach anderswo gespart werden. Der Kanton mache eine Leistungsüberprüfung, dort müssten diese Millionen wieder eingespart werden. Profitieren würden im Gegenzug rund 28'000 Thurgauer Familien.