Der Angeklagte beantragte laut Mitteilung des Thurgauer Obergerichts 2013 in einer Gemeinde Sozialhilfe und erhielt so knapp 10'000 Franken. Allerdings habe er rechtswidrig angegeben, ein Studio in der Gemeinde zu bewohnen. Seit tatsächlicher Wohnort habe jedoch im Toggenburg gelegen - dies habe unter anderem ein Bericht eines Privatdetektiven aufgezeigt.
Das Bezirksgericht Münchwilen und das Obergericht verurteilten den Angeklagten wegen Betrugs zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken. Wie die Medienstelle des Obergerichts auf Anfrage von Radio SRF erklärt, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe den Fall weitergezogen. Nun wird sich das Bundesgericht damit befassen.