Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) präzisiert bestehende Artikel der Tierschutzverordnung rund um die Haltung und den Umgang mit Wildtieren. Wie eine kleine Umfrage in der Ostschweiz zeigt, stellt die ausgeweitete Verordnung die Wildparks vor keine Probleme.
«Wir erfüllen die neuen Standards bereits. Unsere Tiere haben es gut – sei es beim Futter, beim Witterungsschutz oder beim Gehege», sagt Regula Signer, Parkwärterin im St. Galler Tierpark «Peter und Paul». Ähnlich klingt es beim Zirkus Knie aus Rapperswil. Die Zirkusse sind mit der neuen Verordnung angehalten, auch während der Tournee genug grosse Gehege für die Tiere zu haben. Dies erfülle der Zirkus Knie schon heute, heisst es auf Anfrage.