Noch nie wurde im Kanton Appenzell Innerrhoden eine Initiative kurz vor der Landsgemeinde zurückgezogen. Wohl deshalb fehlt bis heute die rechtliche Handhabe im Gesetz. «Sowohl der Bund als auch die Nachbarkantone haben für den Rückzug von Initiativen Fristen festgelegt, nach deren Ablauf ein solcher nicht mehr erklärt werden kann», schreibt nun die Standeskommission in einer Mitteilung.
In analoger Anwendung sei deshalb festzustellen, «dass ein Rückzug nach der Ansetzung der Volksabstimmung in Appenzell Innerrhoden – also nach der Traktandierung der Initiative für die Landsgemeinde – nicht mehr möglich ist». Die Initiative werde deshalb dem Stimmvolk an der Landsgemeinde vorgelegt.
Auslöser der Diskussion ist der Rückzug der Initiative «Für eine starke Volksschule» durch den Initianten vergangene Woche.