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Niederurnen, rechts und Naefels mit Mollis im Hintergrund die Alpen
Legende: Näfels (links) soll mit einer neuen Strasse und einem Tunnel umfahren werden. Keystone

Ostschweiz Umfahrung Näfels einen Schritt weiter

Das Glarner Verwaltungsgericht hat die zwölf Beschwerden gegen die geplante Umfahrung von Näfels und Netstal abgewiesen. Den Gegnern bleibt nun noch der Gang vors Bundesgericht.

Seit Jahren gibt die geplante Umfahrung von Näfels im Kanton Glarus zu reden. Dabei stachen vor allem zwei Punkte heraus, mit denen sich auch das Glarner Verwaltungsgericht befassen musste.

Erstens: Muss die Landsgemeinde über den Millionen-Kredit für die Umfahrungsstrasse entscheiden? Und zweitens: Ist die Linienführung, für welche sich der Glarner Regierungsrat ausgesprochen hat, die richtige?

Landsgemeindebeschluss braucht es nicht

In Bezug auf den fehlenden Landsgemeindebeschluss sagt das Verwaltungsgericht klar: Einen solchen braucht es nicht. Der Grund ist ein einfacher: Die geplante Umfahrung von Näfels wurde vom Bund ins Nationalstrassennetz aufgenommen und wird vom Bund finanziert. Der Kanton Glarus muss sich daran finanziell nicht beteiligen. Und deswegen sei ein Beschluss der Landsgemeinde nicht erforderlich, so das Gericht.

Kein Recht verletzt

Geht es um die verschiedenen Varianten, stützt das Verwaltungsgericht den Entscheid des Glarner Regierungsrates. Gleichzeitig erklärt es auch, es sei nicht Aufgabe des Gerichts zu beurteilen, ob die vom Regierungsrat bevorzugte Variante nördlich von Näfels die richtige sei. Vielmehr gehe es darum zu prüfen, ob der Regierungsrat bei der Auswahl und Ausarbeitung der Variante das Recht verletzt habe. Und das habe er auch dann nicht, wenn er das erhebliche Interesse an der Umfahrungsstrasse stärker gewichte als die dagegen sprechenden - ebenfalls wichtigen - öffentlichen und privaten Interessen.

Urteil weiterziehen

Die Gegner der Umfahrung haben nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts die Möglichkeit, den Entscheid vor Bundesgericht anzufechten. Tun sie dies, gefährden sie die Finanzierung des Projekts. Denn: Damit der Bund zahlt, muss bis Ende Jahr ein Bauprojekt auf dem Tisch liegen - frei von Einsprachen.

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