Das Amt für Wirtschaft und Arbeit solle unverzüglich einschreiten und die Missbräuche «abstellen», schreibt die Unia Sektion Ostschweiz-Graubünden in einem Communiqué.
Betroffen seien unter anderem Läden von Coop Pronto, Migrolino oder Avec. Die Unia nimmt dabei Bezug auf einen Beschluss vom Bundesgericht, wonach Franchise-Nehmer von Grossverteilern nicht als Familienbetriebe gelten können.
Die Unia habe Mitte September beim Amt für Wirtschaft und Arbeit mit einem Brief insistiert, dem Gerichtsbeschluss sei sofort Rechnung zu tragen. Doch es sei nichts passiert.
Kanton weist Kritik zurück
Hansueli Spälti, Leiter des St. Galler Arbeitsinspektorats lässt diesen Vorwurf nicht gelten. Die Abklärungen seien am Laufen, sagt er gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1. «Es gibt ganz viele Ausnahmen von diesen Regelungen», so Spälti. Die Abklärungen seien deshalb zeitintensiv.