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Ostschweiz Unterschiedliche Schonfristen für Autofahrer

Ab dem 1. Januar 2014 müssen Autofahrer auch am Tag das Licht anstellen, wenn sie unterwegs sind. Für die Umsetzung der Regelung gibt die Polizei aber eine Schonfrist. Und die fällt in den Kantonen unterschiedlich aus.

Für die Einführung der Licht-Pflicht gewährt die St. Galler Kantonspolizei eine Schonfrist. Sie setze zuerst auf Information, sagt Mediensprecher Gian Andrea Rezzoli gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1. «Aber diese Schonfrist dauert nur ein paar Tage.»

Anders im Kanton Graubünden. Hier gelte die Schonfrist bis Ende Februar, wie Mediensprecher Thomas Hobi erklärt. Und auch im Thurgau wird in einer ersten Phase primär auf Information gesetzt und nicht sofort der Bussenblock gezückt. «Wenn die Lichtverhältnisse beispielsweise wegen Nebels schlecht sind, kann die neue Regelung aber direkt angewendet werden», sagt der Mediensprecher der Thurgauer Kantonspolizei, Daniel Meili.

Keine zusätzlichen Kontrollen

Ähnlich sieht auch das Verfahren in der Zentralschweiz aus. Man organisiere nicht extra zusätzliche Kontrollen, sagt Florian Grossmann, Chef Information und Prävention der Kantonspolizei Schwyz. «Es gibt auch neue Fahrzeuge, die mit so genannten Tagfahrleuchten ausgestattet sind. Bei diesen wird das Licht beim Starten des Autos automatisch eingeschaltet», erklärt Grossmann.

Deshalb sei die gesetzliche Änderung für viele Fahrzeuglenker keine grosse Umstellung. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind Mofas, E-Bikes und Velos.

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