Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Familienvater im Sinne der Anklage. Der Verteidiger hatte auf vorsätzliche Tötung plädiert und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verlangt.
Der Angeklagte bestritt während der Anhörung vor Gericht die Tötungsabsicht. Er sei nervlich am Ende gewesen und habe die Kontrolle über sich selbst verloren. Seine Frau und deren neuer Freund seien mitschuldig daran, dass es soweit gekommen sei. Der Staatsanwalt sprach hingegen von einem «Mord mit Vorankündigung».