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Ostschweiz Verantwortliche des Openair Frauenfeld freigesprochen

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat zwei Verantwortliche des Openair Frauenfeld vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Bei einem Sturm war eine Openair-Helferin von einer Zeltstange erschlagen worden und verstorben.

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat zwei Verantwortliche des Openair Frauenfeld vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nach dem Festival 2012 war eine Helferin tödlich verunglückt. Sie hatte wegen eines Gewittersturms Schutz in einem Zelt gesucht, das dann zusammenbrach.

Vor Gericht standen der heute 63-jährige Bauchef des Openair Frauenfeld sowie ein 25-jähriger Student, der «als Chef der Abfallsack-Truppe» das Säubern des Geländes durch rund 100 Helfer koordinierte. Den beiden Männern warf die Staatsanwältin vor, sie seien ihrer Verantwortung nicht nachgekommen.

Sie hätten sich beim Aufräumen immer vor Ort befunden und seien für die Helfer verantwortlich gewesen. Man habe an jenem Nachmittag gesehen, dass sich eine ungewöhnliche Unwetterfront nähere. Die beiden Männer hätten die Gefahr erkennen und den Abzug anordnen müssen.

Herumfliegende Bodenplatten

Das Festivalgelände wurde damals von einem heftigen Gewitter mit Sturmböen heimgesucht. Die Helfer flüchteten in alle Richtungen. Bis zu 500 Kilo schwere Bodenplatten wurden in die Luft geschleudert.

Eines der grossen Zelte, in denen das 24-jährige Opfer Zuflucht suchte, wurde aus der Verankerung gehoben und stürzte zusammen. Die junge Frau wurde von einem Gegenstand getroffen und starb in der Nacht danach an den Verletzungen.

Die Anklage forderte für den Bauchef wegen fahrlässiger Tötung eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 110 Franken, dazu eine Busse von 1300 Franken. Für den Koordinator der Helfer verlangte sie ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Franken, sowie eine Busse von 160 Franken.

Freisprüche gefordert

Die Verteidigung forderte hingegen Freisprüche für die beiden Angeschuldigten. Ein hoffnungsvolles Leben sei durch ein tragisches Unglück ausgelöscht worden, dafür könne aber niemand verantwortlich gemacht werden, sagte einer der beiden Anwälte.

Die beiden Männer seien am Festival nicht für die Sicherheit zuständig gewesen. Dafür habe es einen Krisenstab mit Vertretern von Polizei und Feuerwehr gegeben. Nur sei dieser Krisenstab beim Aufräumen nicht mehr aktiv gewesen. Dieses Sicherheitskonzept sei aber von Stadt und Kanton genehmigt worden.

An der Verhandlung war viel vom Wetter die Rede. Die Verteidigung zitierte Wetterexperten und argumentierte, die Gewitterzelle habe sich mit grosser Geschwindigkeit bewegt und sich nur lokal - «in einem Downburst» – entladen. Das hätten die beiden Männer nicht voraussehen können.

Keine Aussagen der Beschuldigten

Der Bauchef erklärte in seinem Schlusswort, das Unglück gehe ihm immer noch nahe. Der Student sagte, der Unfall sei das Schlimmste, was ihm bisher in seinem Leben passiert sei. Zu den Geschehnissen, die zum Unglück führten, machten die beiden Männer vor Gericht keine Aussagen.

Nach einer rund dreistündigen Beratung sprach das Bezirksgericht am Mittwochabend die beiden Männer frei. Die Voraussetzungen für fahrlässige Tötung seien nicht erfüllt, erklärte die Gerichtspräsidentin im mündlich eröffneten Urteil.

Der Sturm sei nicht vorhersehbar gewesen. Der Tod der jungen Frau «ist und bleibt ein tragisches Unglück, das alle Parteien belastet», sagte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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