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Ostschweiz Verdingkind erhält 18'000 Franken zurück

Der Kanton Thurgau zahlt einem ehemaligen Verdingkind 18'000 Franken Entschädigung für ein vor über 60 Jahren verschwundenes Sparheft. Der Verein Netzwerk Verdingt, der sich für die Wiedergutmachung für Betroffene einsetzt, sieht darin einen wichtigen Präzedenzfall.

Der «Blick» machte die Geschichte der 1941 geborenen Thurgauerin öffentlich. Die Frau hatte ihre Kindheit in Pflegefamilien verbracht, musste sich verdingen und war bevormundet. Vor zwei Jahren erhielt sie erstmals Akteneinsicht und erfuhr, dass vor über 60 Jahren ein Sparbüchlein auf ihren Namen existiert hatte.

Ihr leiblicher Vater hatte monatlich 40 Franken auf das Konto bei der Thurgauer Kantonalbank (TKB) einbezahlt. Gemäss letztem Hinweis lagen 1953 3525 Franken auf dem Sparbüchlein. Seit 2013 suchte die Thurgauerin ihr Geld. Im Januar 2015 stellte das Thurgauer Staatsarchiv der Frau Akten zu - auch ein Dokument zum Bankbüchlein. Danach ging alles rasch. Die Thurgauer Regierung rechnete die Zinsen auf die 3525 Franken auf und rundete den Betrag auf 18'000 Franken auf. Regierungsrat Claudius Graf-Schelling schickte der Rentnerin vergangene Woche einen Brief und entschuldigte sich.

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