Die muslimische Familie argumentierte in ihrer Beschwerde mit der Religionsfreiheit. Das betroffene Mädchen war mit Kopftuch in der Primarschule in St.Margrethen erschienen. Darauf erliess die Schulgemeinde ein Kopfbedeckungsverbot. Die Schülerin blieb dem Unterricht eine Zeit lang fern und erarbeitete den Schulstoff selbständig zu Hause. Inzwischen darf sie, nach einem Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts, provisorisch mit Kopftuch zur Schule gehen.
Eine Beschwerde der Eltern gegen das Kopftuchverbot wies das kantonale Bildungsdepartement Anfang 2014 ab. Die Familie zog den Fall, unterstützt vom Islamischen Zentralrat der Schweiz, ans Verwaltungsgericht weiter. Dort argumentierte die Anwältin der Familie, das Kopftuchverbot verletzte die Religionsfreiheit. Das Urteil soll am kommenden Dienstag gefällt werden.