Die Firma Abacus Research hatte Ende der letzten Woche vier Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts eingereicht. Diese sind gegen die Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach gerichtet.
Abacus klagt
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen kommt nun zum Schluss, dass Abacus in diesen Fällen als Beschwerdeführerin befugt ist, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heisst. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht verfügt, dass die Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach vorläufig keine Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells beschaffen dürfen und auch keine entsprechenden Verträge abschliessen dürfe.
Abacus begrüsse den Entscheid, heisst es am Schluss der Mitteilung.