Wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt, hat das Verwaltungsgericht gegen das Verbot der formellen Rechtsverweigerung und den Anspruch auf rechtliches Gehör verstossen. Es habe Rügen des Ehepaars bezüglich des Willkürverbots und der Rechtsgleichheit schlicht nicht geprüft.
Auch hinsichtlich der Sprachkenntnisse bleiben Fragen offen. So hatte der Gemeinderat die Einbürgerungswilligen einen Aufsatz verfassen lassen zu «Themen von einer gewissen Komplexität».
Das Bundesgericht erachtet dieses Vorgehen als problematisch. Um die mit der Staatsbürgerschaft verliehenen politischen Rechte wahrnehmen zu können, sei vor allem Lese- und Hörverständnis gefragt, für die gesellschaftliche Integration die mündliche Ausdrucksfähigkeit.