Im Frühlig hat das Schweizer Volk ein neues eidgenössisches Raumplanungsgesetz bewilligt. Es verlangt, dass der Bund, die Kantone und die Gemeinden dafür sorgen, dass der Boden haushälterisch genutzt wird. Per 1. April 2014 tritt dieses Gesetz in Kraft.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt für die Gemeinden und die Kantone alles beim Alten, auch für den Thurgau. Dies bestätigt der Chef des Baudepartements, Jakob Stark, auf Anfrage gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» auf SRF 1.
Einzonungsstopp
Sobald das Bundesgesetz in Kraft ist, haben die Kantone fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne vom Bund genehmigen zu lassen. Der Thurgau rechnet mit einer Dauer von zwei Jahren, bis sein Richtplan bewilligt ist. In dieser Zeit gibt es ein Moratorium für Einzonungen von Bauland.
Fast keine Neueinzonungen mehr
Dieses Moratorium hat der Bund für alle Kantone verordnet. «Auf Kantonsgebiet darf in dieser Zeit die Bauzone nicht wachsen», erklärt Jakob Stark. Wenn eine Gemeinde ihre Bauzone dennoch vergrössern wolle, müsse sie eine andere Gemeinde finden, die die ihrige verkleinern wolle.
Mit dem Moratorium werde also die Bremse angezogen. Neueinzonungen werde es nur noch selten geben, so Stark weiter.
Ab 2016 gelte wieder, was schon immer gegolten habe: Jede Gemeinde hätte das Recht, so Jakob Stark, so viel Land einzuzonen, wie sie für ihre 15-jährige Entwicklung brauche; neu in Absprache mit der ganzen Region.