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Ostschweiz Videoüberwachung soll im Kanton St. Gallen geregelt werden

Die Staatswirtschaftliche Kommission des St. Galler Kantonsrats fordert die Regierung auf, die gesetzlichen Grundlagen für die Videoüberwachung des öffentlichen Raums in die Wege zu leiten. St. Gallen kennt eine solche Regelung bislang nur auf kommunaler Ebene.

Videoüberwachung in der Schweiz

Die gesetzliche Grundlage entspreche einem Bedürfnis, sagt Monika Stadler, Präsidentin der Staatswirtschaftlichen Kommission des St. Galler Kantonsrats. Konkret gehe es um die Überwachung von öffentlichen Räumen, die dem Kanton gehörten, beispielsweise um Pausenplätze bei Kantonsschulen oder Areale der Spitäler.

Gesetz im Thurgau in Kraft

Andere Kantone kennen solche Regelungen bereits. Im Kanton Thurgau wurde die Regelung 2012 ins kantonale Gesetz aufgenommen, in Appenzell Ausserrhoden gibt es solche Regelungen bereits seit 2009, als Teil des Polizeigesetzes. Laut Ralph Bannwart, Sekretär des Ausserrhoder Justizdepartements, macht eine kantonale Regelung durchaus Sinn. Es brauche eine klare Linie beim Gesetz, aber auch klare Voraussetzungen für die Installation von Überwachungskameras, so Bannwart.

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