In den meisten Fällen gehe es um einen Missstand in einer Organisation, innerhalb eines Team oder in der Arbeitsweise und/oder -organisation eines Vorgesetzten, erklärt Primus Schlegel, Leiter des Personalamts des Kantons St. Gallen. In der letzten Berichtsdauer – von Mai bis Mai – seien 13 Fälle gemeldet worden, aber nur bei vier hätte es sich um Whistleblowing-Fälle gehandelt. Die Fälle seien teils abgeschlossen, teils würden sie länger dauern, da mehrere Personen betroffen seien, so Schlegel.
«Die Stelle rechtfertigt sich nicht durch viele Fälle pro Jahr. Dies würde ja ein schlechtes Licht auf die Verwaltung werfen. Aber: Falls es einen solchen Fall gibt, ist die Stelle notwendig», findet Primus Schlegel.
Im Kanton Thurgau wurde im ersten Jahr ein Fall behandelt. Im Kanton Glarus wurden 2014 sieben Fälle gemeldet, davon erwies sich einer als Whistleblower-Fall. Die beiden Appenzell und der Kanton Graubünden verfügen über keine Whistleblowing-Stelle.