Die Männer bestritten zwar die Tat, sagten aber, die sexuellen Handlungen hätten im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden. Die Verteidiger der Männer hatten deshalb einen Freispruch gefordert. Das Gericht kam aber zum Schluss, dass sich die vier Männer der Vergewaltigung schuldig gemacht hatten. Das Bezirksgericht Münchwilen folgte mit seinen Schuldsprüchen und den verhängten Strafen exakt den Anträgen der Thurgauer Staatsanwaltschaft.
Das Opfer, eine Frau mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, erhält von den verurteilten Männern eine Genugtuung von insgesamt 22'000 Franken sowie Schadenersatz. Die Verfahrenskosten von total über 20'000 Franken gehen ebenfalls zu Lasten der vier Männer.
Das Urteil des Bezirksgerichts Münchwilen ist noch nicht rechtskräftig. Einer der Anwälte der Angeklagten sagte nach der Urteilseröffnung gegenüber der Nachrichtenagentur sda, er erwäge in Berufung zu gehen und das Urteil ans Thurgauer Obergericht zu ziehen.