Die Tat liegt bereits über fünf Jahre zurück. Damals stieg die junge Frau zu den vier Männern, die sie flüchtig kannte, ins Auto, um mit ihnen einen Joint zu rauchen. Soweit kam es aber nicht: Zwei der Männer berührten die damals 16Jährige unsittlich, einer vergewaltigte sie. Der Vierte filmte die Tat mit seinem Handy. Die Männer erklärten immer wieder, sie hätten die junge Frau nicht vergewaltigt, die 16-Jährige habe den Sex auch gewollt.
Das Thurgauer Obergericht kommt jedoch wie bereits die Vorinstanz zum Schluss, dass es sich bei dem Vorfall um eine Vergewaltigung und um eine sexuelle Nötigung handle. Es bestätigt die erstinstanzliche ausgesprochenen Strafen, die zwischen neun Monaten und zwei Jahren bedingt liegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.