In der Überwachungszone dürfen Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bis auf Weiteres nur in geschlossenen Ställen gehalten oder in einen überdachten Wintergarten gelassen werden. Die Freilandhaltung ist verboten.
Verbreitung des Virus verhindern
Geflügel und Bruteier dürfen nicht in die oder aus der Zone verbracht werden. Der Kantonstierarzt kann Ausnahmen bewilligen. Die Geflügelhalter müssen ihre Tiere beobachten und seuchenverdächtige Tiere melden. Weiter sind Hygienemassnahmen (z.B. desinfizierende Schuhbäder) zu treffen, welche die Einschleppung des Virus verhindern, heisst es in der Mitteilung des Kantons.
Bisher keine Verdachtsfälle in St. Gallen
In der Ostschweiz sind bis anhin keine Verdachtsfälle beim Nutzgeflügel bekannt. Geflügelhalter, welche beim Landwirtschaftsamt nicht registriert sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Hinweis, dass die Seuche auf den Menschen übertragbar ist.