Nach einer Landsitzung der St. Galler Regierung im April 2014, in der es unter anderem um den Standort der Kantonsschule Wattwil ging, wurde der Zeitung «Ostschweiz am Sonntag» Unterlagen zugespielt.
Als Verantwortlicher wurde der Gemeindepräsident von Nesslau wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Ausserdem kam es zu einer Disziplinar- sowie zwei Administrativuntersuchungen. Eine davon führte die Rechtspflegekommission gegen die Regierung und den Staatssekretär durch.
Diverse Untersuchungen angestrengt
Im Disziplinarverfahren sprach die Regierung gegen den bereits bestraften Gemeindepräsidenten von Nesslau einen Verweis aus und verpflichtete ihn zu einer Geldleistung von 1000 Franken, weil er Dienst- und Amtspflichten verletzt habe. Die Administrativuntersuchung gegen Mitarbeitende der Staatsverwaltung ergab keine Hinweise auf Pflichtverletzungen.
Auch bei der Untersuchung der Rechtspflegekommission ergaben sich keine Hinweise auf Pflichtverletzungen der Regierungsmitglieder und des Staatssekretärs. Sie wurde von einem Rechtsexperten durchgeführt. Die Kommission hielt fest, sie erachte es «als äusserst unbefriedigend», dass nicht der ganze Sachverhalt restlos geklärt werden konnte.