Der Vertrag stammt aus 1959. Dieser hält fest, dass wenn sich der Franken-Euro-Kurs um mehr als fünf Prozent ändert, neu verhandelt werden muss. Bis anhin genügte es, wenn die beiden Uferseiten einmal im Jahr zusammen sassen.
Man habe nach dem Entscheid der Nationalbank aber sofort mit den Deutschen Kontakt aufgenommen und ihnen neue Vorschläge gemacht, so Benno Gmür von der Schweizerischen Bodenseeschifffahrt. Diese liessen sich aber Zeit. Laut Vertrag ist erst nach zwei Monaten nach einer Währungsänderung eine Eingung nötig.
«Wir haben zurzeit 85 bis 90 Prozent der Einnahmen in Euro. Im Jahresmittel hatten wir 50/50. Dies bedeutet für uns einen grossen Verlust, da wir alle Löhne und Kosten in Schweizer Franken bezahlen», so Benno Gmür. Bis am 14. März sollten neue Konditionen ausgehandelt sein.