Seit 1989 die Vereinbarung über den Betrieb des Waffenplatzes Herisau-Gossau abgeschlossen wurde, hat sich in der Schweizer Armee einiges verändert. Die Standortgemeinden des Waffenplatzes (St.Gallen, Gossau, Gaiserwald, Andwil, Waldkirch und Herisau) haben deshalb seit Jahren eine Überarbeitung der Vereinbarung verlangt.
Zehn Prozent weniger Nachtschiessen
Auf ausdrückliche Intervention der Gemeinden Gaiserwald und Gossau ist in der neuen Vereinbarung die Anzahl der Nachtschiessen von 30 auf 27 reduziert worden. Die Schiesszeiten bleiben unverändert.
- 19.00 bis 22.00 Uhr (Sommerzeit 23.00 Uhr)
- 19.00 bis 20.00 Uhr (für Übungshandgranate)
Die Lärmschutzthematik wird auch künftig ein wichtiger Punkt in den regelmässigen Gesprächen der Standortgemeinden mit den Verantwortlichen der Armee sein. Auch diese Gespräche sind in der Vereinbarung festgelegt.