Am 25. September wählen die St. Galler Gemeinden ihre Behörden neu. In manchen Gemeinden werden Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte herausgefordert. Käme es zu einer Abwahl, wären rund die Hälfte der St. Galler Behörden versichert.
Je nach Alter und wie gross ihr Pensum im Amt war, werden sie vorübergehend entschädigt. Das Geld hilft ihnen, sich neu zu orientieren und allenfalls eine Weiterbildung zu machen. Den Gemeinden steht es offen, sich dieser Versicherung anzuschliessen oder nicht.
Rund die Hälfte der St. Galler Gemeindebehörden, die mindestens ein 50-Prozent-Pensum besetzen, haben sich dieser Versicherung im Thurgau angeschlossen. Es steht den Gemeinden und Städten frei. Wil zum Beispiel verzichtet auf eine Versicherung. Würde da ein Mitglied des Stadtrats oder die Stadtpräsidentin abgewählt, hätten sie Knall auf Fall keine Arbeit und keinen Lohn mehr.
Die Kantonshauptstadt St. Gallen hat eine eigene Lösung. Kommt es dort zu einer Abwahl, haben die Stadträte bis zum Pensionsalter Anspruch auf 45 Prozent des versicherten Lohnes.