Bei einigen Gewässern gebe es mehr als einen Interessenten, bestätigt Michael Kugler, wissenschaftlicher Mitarbeiter des St. Galler Amtes für Natur, Jagd und Fischerei. Es liegt nun am Kanton zu entscheiden, wer den Zuschlag bekommt. Wichtige Kriterien sind der Wohnsitz im Kanton und ob jemand schon einmal Pächter des betroffenen Gewässers war.
Die Pachtverträge gelten für acht Jahre. Die Pächter verpflichten sich, dem Kanton statistische Daten zu melden, zum Beispiel, wie viele Fische sie gefangen haben. Wenn es sich um grössere Gewässer handelt und Fische eingesetzt werden, muss dies ebenfalls gemeldet werden.