Der Bezirksrat hat das Alkoholverbot auf Antrag der Aussteller nochmals überprüft. Sie seien zum Schluss gekommen, dass man für den Vieh- und Landmaschinenmarkt eine Ausnahme machen könne, sagt Bezirkshauptmann Erich Fässler. An diesem Markt habe der Alkoholausschank zur Kundenbindung Tradition.
Die Ausnahme bleibt auf den Vieh- und Landmaschinenmarkt beschränkt, gilt aber nicht für die traditionelle Chilbi, die gleichzeiteig stattfindet. Wer also Socken oder Hüte an der Chilbi verkauft, darf auch weiterhin keinen Gratis-Alkohol ausschenken.
Das Verbot gilt zudem weiterhin für andere Veranstaltungen, zum Beispiel den Fasnachtsumzug. Diese Veranstaltung könne man viel weniger kontrollieren und deshalb sei das Verbot auch zum Jugendschutz angebracht, sagt Fässler.