Mit Wildruhezonen sollen Wildtiere vor Schneesportlern geschützt werden. Im Kanton St.Gallen wurden die ersten Zonen in den 1990er-Jahren eingeführt – damals eine Pionierleistung.
Seit 2012 müssen alle Kantone solche Zonen ausscheiden. Das schreibt die revidierte Jagdverordnung vor. Im Kanton St.Gallen wurden inzwischen 35 solcher Wildruhezonen festgelegt.
«Die meisten Wintersportler halten sich an die Regeln», sagt Urs Büchler, der als Wildhüter im Toggenburg tätig ist. «Aber es gibt immer wieder Skifahrer, die sich nicht daran halten.» Während den Wintermonaten ist der Wildhüter deshalb auf Kontrollgängen unterwegs.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Bussen um die 500 Franken rechnen. Im vergangenen Winter gab es praktisch keine Übertritte – unter anderem auch, weil es nur wenig Schnee gab. Vor drei Jahren – nach der Einführung der entsprechenden Verordnung – wurden im Kanton St.Gallen zehn Personen gebüsst.