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Bagger
Legende: Das Land auf der Deponie soll als Landwirtschaftsland genutzt werden können. Symbolbild Keystone

Ostschweiz Zu schmutzige Erde in Eschenzer Deponie

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer Firma abgewiesen. Diese muss nun einen Teil des Materials wieder ausheben, welches für die Abdeckung der Inertstoffdeponie Bälisteig in Eschenz im Thurgau verwendet wurde.

Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau hatte aus den 41 für die Rekultivierung der Deponie angekarrten Pressschlamm-Haufen im Juli 2013 unangemeldet Proben entnommen. Die Analysen ergaben, dass in acht Haufen der zulässige Richtwert für Kohlenwasserstoffe überschritten wurde.

Aus diesem Grund verfügte das Amt, dass dieser Teil des Materials fachgerecht zu entsorgen ist. Die beschwerdeführende Firma liess in der Folge selbst Analysen vornehmen und stellte fest, dass die Belastung im Durchschnitt aller Proben unter dem Richtwert liege.

Weil die Vermischung von Abfällen zur Verdünnung von Schadstoffgehalten verboten ist, kann den Argumenten der Betreiberfirma der Inertstoffdeponie nicht gefolgt werden, wie das Bundesgericht entschied.

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