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Ostschweiz Zufriedenheit bei den Kantonen - Ärger bei den Hoteliers

Der Bundesat will auch die Grenzgänger kontingentieren. Der Bundesrat berücksichtige die regionalen Unterschiede, sagt der St.Galler Regierungsrat Beni Würth. Die Kantone scheinen zufrieden. Die Bündner Hoteliers hätten dagegen die Bevorzugung gewisser Branchen gewünscht.

Der Bundesrat will die Masseneinwanderungs-Initiative der SVP wortgetreu umsetzen. Die Eckwerte sehen eine Beschränkung der Zuwanderung vor. Dazu sollen ab Februar 2017 wieder Ausländerkontingente eingeführt werden.

Unter die Kontingente würden neben den Aufenthaltsbewilligungen auch Kurzaufenthaltsbewilligungen mit einer Dauer zwischen 4 bis 12 Monaten fallen sowie jene für Grenzgänger. Bei allen kontingentierten Bewilligungsarten würde ein Inländervorrang gelten.

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Die Grösse des Kontingents soll jährlich vom Bundesrat festgelegt werden. Dabei stützt sich die Regierung auf den Bedarf der Kantone, will aber auch die Empfehlungen eines Expertengremiums berücksichtigen, in dem die Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden von Bund und Kantonen vertreten sind. Auch die Sozialpartner sollen einbezogen werden. Eine Privilegierung gewisser Branchen ist nicht vorgesehen.

Keine fixe Grösse

Auf ein fixes Reduktionsziel verzichtet der Bundesrat. Ein solches würde es nicht ermöglichen, bei der Steuerung der Zuwanderung die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen, schreibt er in einer Mitteilung. Ein solches Vorgehen hält der Bundesrat mit dem Verfassungstext vereinbar, da dieser ebenfalls keine Höchstzahl enthält.

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Einschränkungen des Familiennachzugs lehnt er ab. Im Asylbereich will er den neuen Verfassungsartikel vereinbar mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts umsetzen. Die Verletzung von völkerrechtlichen Verpflichtungen lässt sich aber nicht vermeiden.

Die Verfassung gilt

Vor den Medien begründete Justizministerin Simonetta Sommaruga, warum der Bundesrat bei der Umsetzung der Initiative nahe am Verfassungstext bleiben will. Es gebe einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung von Initiativen. Aber die Verfassung gelte. Dies sei für den Bundesrat selbstverständlich, und es sollte für die politischen Akteure selbstverständlich sein. Parallel zum innenpolitischen Prozess werde nun ein europapolitischer Prozess in Gang gesetzt. Beide Prozesse seien mit Unwägbarkeiten verbunden. «Wir wissen bei beiden Prozessen nicht, wo wir landen werden.» Innenpolitisch sei ein Referendum oder eine neue Initiative möglich, aussenpolitisch wisse man nicht, wie die EU reagiere.

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