Der Thurgau wie andere nur am Rande betroffene Kantone «sei deshalb von entsprechenden Massnahmen des Bundes zu befreien». Das schreibt die Thurgauer Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz sowie der Verordnung über Zweitwohnungen. Schliesslich gebe es im Kanton Thurgau lediglich zwei Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent, welche unter die Bestimmungen der Vorlage fallen.
Nicht das Gesetz aushebeln
«Wir wollen das Gesetz ohne Weiteres vollziehen», sagt Regierungsrat Jakob Stark gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1.
Die Bevölkerung sei wahrscheinlich auch froh, wenn der Kanton keine unverhältnismässigen Massnahmen umsetzen müsse. Deshalb habe die Regierung dem Bundesrat ihre Bedenken mitgeteilt.