- Das Ostschweizer Polizeikonkordat schafft – wie schon die Kantonspolizei Zürich – den Drogenschnelltest ab.
- Der Drogenschnelltest sei ungenau und erfasse nicht alle Drogen und Medikamente, sagt Florian Schneider von der Kantonspolizei St. Gallen
- Statt des Drogenschnelltests wird der Polizist bei einer Kontrolle allein auf Grund seiner Beobachtung entscheiden, ob eine Abnahme des Führerausweises nötig ist.
- Nach dem Entscheid einer Abnahme muss der Fahrzeuglenker ins Spital zur Blut- und Urinprobe.
- Nicht betroffen ist der Alkohltest. Diesen wenden die Polizisten weiterhin an.
- Im kommenden Jahr werden die Polizisten geschult und die neue Methode eingeführt.
- Die Weiterbildung passiert im Rahmen des Budgets und verursache keine Mehrkosten, sagt Reto Cavelti, Präsident des Ostschweizer Polizeikonkordats.
- Zum Ostschwiezer Polizeikonkordat gehören die Kantone Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, beide Appenzell, Glarus und Graubünden.