- Der Wolf soll künftig dem Luchs oder dem Steinbock gleichgestellt sein, wenn es um seinen Schutz geht.
- Der Bundesrat will, dass das Tier in der Berner Konvention «streng geschützt» auf «geschützt» zurückgestuft wird.
- Die Landesregierung entspricht damit einem Wunsch der Umweltkommission des Ständerats von Anfang Jahr.
Das Eidgenössische Umweltdepartement (Uvek) muss nun den Rückstufungs-Antrag bis Ende Juli 2018 beim Europarat einreichen, wie der Bundesrat schreibt.
Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der ständige Ausschuss der Berner Konvention 2006 schon abgelehnt.
Kündigung der Konvention abgelehnt
Eine weitergehende Forderung des Kantons Wallis, dass die Berner Konvention über wildlebende Pflanzen und Tiere gekündigt wird und der Wolf das ganze Jahr über gejagt werden darf, fand im Parlament bisher keine Mehrheit.
Während der Nationalrat die Standesinitiative annahm, lehnte sie der Ständerat ab.
Weitere Tier-Diskussionen programmiert
Weitere Regeln zur Jagd dürften in den kommenden Monaten zu reden geben. Der Bundesrat will in seiner Botschaft zur Teilrevision des Jagdgesetzes den Schutz von Wolf, Schwan und anderer geschützter Tierarten lockern. Er schlägt vor, dass der Tierbestand dezimiert werden darf, sofern die Wildtiere trotz Präventionsmassnahmen grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden. Damit hält die Landesregierung an ihren Plänen fest, obwohl es in der Vernehmlassung von verschiedener Seite teilweise massive Kritik gegeben hatte. Umweltschutzorganisation und die Linke lehnen die neuen Regelungen grundsätzlich ab; für die SVP, die Wolfsgegner, die Bauern und den Kanton Wallis stimmt die Stossrichtung. Die Vorlage geht ihnen zu wenig weit. |