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Fotoverbot aus Sicht des Bademeisters
Aus News-Clip vom 28.06.2017.
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Schnappschüsse im Freibad Fotoverbot ist in der Badi kaum umsetzbar

Wer in Freibädern unerlaubt Personen fotografiert oder filmt, macht sich strafbar. Ein Verbot ist aber schwer zu kontrollieren.

Mit Fotos können schöne Erinnerungen eingefangen werden. «Wir haben zwei Wochen Ferien und uns entschieden, bei diesem schönen Wetter hier zu bleiben. Das wollen wir festhalten», sagt die junge Mutter, die mit ihrer fünfjährigen Tochter auf einem Badetuch neben dem Kinderbecken sitzt. Wenn die Frau mit ihrem Smartphone ihre Tochter fotografiert, achte sie jedoch darauf, dass keine anderen Kinder auf dem Bild sind.

Blick auf Schwimmbecken Badi Köniz
Legende: SRF

Nicht alle Badibesucherinnen und -besucher legen so viel Wert auf die Privatsphäre anderer. Deshalb hat der Schweizerische Verband der Hallen- und Freibäder eine Kampagne lanciert. «Erst fragen, dann fotografieren», heisst es da etwa. Jeder Betreiber entscheidet selber, welche Regeln beim Fotografieren in der Badi gelten.

Im Freibad Weiermatt in Köniz gilt kein Fotoverbot. «Wir können nichts verbieten, dass wir nicht kontrollieren können», sagt der Badileiter Pascal Blatter. An einem sonnigen Tag kämen im Schnitt 5000 Menschen in die Badi. «Unsere Bademeister haben Wichtigeres zu tun, als ein Fotoverbot durchzusetzen.»

Zwei Bademeister vor Schwimmbecken
Legende: SRF

Der Leiter der Badi Weiermatt ist sich aber bewusst, dass Fotografieren in der Badi heikel sein kann. «Normalerweise verhalten sich diese Personen aber auffällig.» In diesem Fall rufen die Badiverantwortlichen die Polizei. Das sei in den letzten 20 Jahren rund ein Dutzend Mal vorgekommen, so Blatter.

Fotografieren in der Badi? Das sagt der Datenschützer

«Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild», sagt Kurt Stöckli. Er ist Datenschutzbeauftragter für die Gemeinden Köniz, Steffisburg, Thun und Biel. «Das heisst, diejenige Person, die gefilmt oder fotografiert wird, kann entscheiden, was mit dem Foto oder Film geschieht.» Wer das Material dennoch verwendet und etwa in Sozialen Netzwerken veröffentlicht, muss im schlimmsten Fall mit Schadenersatzforderungen rechnen. Deshalb gilt: Wer fremde Personen fotografiert, braucht deren Einwilligung.

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