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Dubioser Abschlepper wegen Nötigung verurteilt
Aus Espresso vom 18.12.2020. Bild: Colourbox
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Ärger mit Abschleppdiensten Dubiose Abschlepper wegen Nötigung verurteilt

Mehrfache Nötigung und versuchte Nötigung – so das Urteil des Bezirksgerichts Bülach gegen den «Auto Notruf Zürich».

In der Stadt Zürich und Umgebung werden immer wieder Fahrzeuge von fragwürdigen Firmen abgeschleppt – zum Teil grundlos. Seit mehreren Jahren ein grosses Ärgernis für die betroffenen Fahrzeughalter, sollen sie doch jeweils mehrere Hundert Franken hinblättern, um ihr Auto wiederzubekommen. Doch immer mehr Betroffene spielen nicht mit und zeigen diese unseriösen Abschleppfirmen an.

Auto erst gegen Bares

So auch in vier Fällen, die am 3. Dezember 2020 vor dem Bezirksgericht Bülach verhandelt wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Abschleppfirma «Auto Notruf Zürich» mehrfache Nötigung vor.

In einem Fall verweigerte man der Autobesitzerin die Bekanntgabe, wohin das Auto abgeschleppt wurde. Nur wenn sie ein Formular unterschreibe, mit welchem sie die Abschleppgebühr von 720 Franken anerkenne, würde sie ihr Fahrzeug zurückbekommen.

In einem weiteren Fall musste die Fahrzeughalterin vor Ort mehrere hundert Franken bezahlen, um ihr Auto wiederzubekommen. Ihr sei keine Möglichkeit einer Bezahlung auf Rechnung angeboten worden, so der Vorwurf.

Dieses Vorgehen erfülle den Straftatbestand der Nötigung, so die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland in der Anklageschrift gegen den Geschäftsführer des «Auto Notruf Zürich». Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zehn Monaten.

Angeklagter blieb wortkarg

Vor Gericht blieb der Geschäftsführer des «Auto Notruf Zürich» wortkarg. Sein Anwalt argumentierte, dass die Kläger Anzeige erstattet hätten, um den Abschleppgebühren zu entgehen. Die Aussagen der Autohalter seien unglaubwürdig. Er forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Und ein Mitarbeiter der Firma, der als Zeuge erschienen war, beteuerte, man habe viele Jahre Erfahrung und arbeite seriös.

Glaubwürdige Kläger

Doch die Richterin schenkte den Privatklägern und deren Aussagen Glauben. Der Abschlepper-Chef hingegen hätte nicht plausibel darlegen können, dass die Firma die abgeschleppten Fahrzeuge auch herausgerückt hätte, wenn die Halter nicht vor Ort, sondern auf Rechnung bezahlt hätten.

So verurteilte das Gericht den Geschäftsführer der «Auto Notruf Zürich» zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Franken. Das Urteil lautet in zwei Fällen auf Nötigung und in einem Fall auf versuchte Nötigung. Nur in einem Fall wurde die Firma freigesprochen.

Fall weitergezogen

«Auto Notruf Zürich» hat den Fall ans Zürcher Obergericht weitergezogen. Somit gilt weiterhin für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Espresso, 18.12.2020, 08:13 Uhr

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