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Umwelt und Verkehr Abschlepp-Abzocke: Geschäft mit harmlosen Falschparkierern

Kinobesucher erleben nach der Vorstellung einen Schock. Ein Abschleppdienst hat ihre Autos kurzerhand abgeschleppt. Für die Rückgabe des Autos drängt die Firma zur Zahlung von 450 Franken. «Kassensturz» war mit laufender Kamera dabei und deckt auf: Das Ganze ist ein abgekartetes Spiel.

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Das Industriegebiet von Dietlikon beim Kino Pathé. Ein «Kassensturz»-Team filmt, wie Abschleppwagen der Firma Pannenhilfe Zürich zahlreiche Autos abschleppen.

Parkiert sind die Autos zwar auf Feldern, auf denen ein Parkverbots-Schild steht. Doch das Areal gehört zu einem leer stehenden Bürogebäude. Kinobesucher können es nicht fassen, dass ihr Auto einfach abgeschleppt wurde.

Auto gegen Bares

Sie sind verärgert und verunsichert. Etwas später erfahren sie: Sie erhalten ihr Auto zurück, wenn sie 450 Franken zahlen. Wer sich beschwert, wird mit Sprüchen eingeschüchtert: Es werde nur noch teurer, wenn nicht jetzt bezahlt oder unterschrieben werde. «Kassensturz» kennt Betroffene, die die Summe bezahlt haben.

Was viele nicht wissen: Nicht die Polizei hat die Abschleppaktion veranlasst, sondern eine private Firma. Seit Wochen zieht die Pannenhilfe Zürich das gleiche Spiel durch.

Eine fiese Masche

Was steckt hinter dem Geschäftsgebaren? Betroffene Kinogänger vermuten, dass hier mit System abgeschleppt und abkassiert wird. «Kassensturz» deckt nun auf: Das leerstehende Gebäude gehört gemäss Grundbuchamt der Firma 2Towers Immobilien AG. Für diese arbeitet in leitender Funktion ein gewisser Andreas Buhl. Es ist derselbe Andreas Buhl, der auch bei der Pannenhilfe Zürich als Geschäftsführer die Fäden in der Hand hält.

Ein Unternehmen von Andreas Buhl gibt also einer anderen Firma von Andreas Buhl den Auftrag, massenhaft Autos abzuschleppen. Eine fiese Masche und ein sicheres Geschäft auf Kosten harmloser Falschparkierer.

Ein paar Impressionen:

Rechtlich fragwürdig

Dieses Geschäftsgebaren ist auch aus rechtlicher Sicht fragwürdig: Raphael Kraemer, Rechtsanwalt und Assistent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, erklärt im «Kassensturz»: Ein Auto dürfe höchstens dann auf Kosten des Falschparkierers abgeschleppt werden, wenn der Eigentümer ganz dringend auf den Parkplatz angewiesen sei. Im Fall des Areals in Dietlikon ist dies klar nicht der Fall. Abschleppen dürfe der Eigentümer, meint der Rechtsexperte, doch er trage das Risiko, auf den Kosten sitzenzubleiben.

Rapahel Kraemer sagt weiter: «Es stellt sich hier sogar die Frage nach der Bereicherungsabsicht, die dann strafrechtlich eventuell Konsequenzen haben könnte. Es könnte hier eventuell eine Nötigung vorliegen.»

Andreas Buhl, Geschäftsführer der Pannenhilfe Zürich, weist die Vorwürfe gegenüber «Kassensturz» zurück. Das Abschleppen sei rechtlich absolut zulässig. Und es liege keineswegs eine Bereicherungsabsicht vor. Andere Massnahmen seien vorher wirkungslos geblieben.

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