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Bohrfirma in der Kritik Erdsondenbohrung verärgert Bauherrn

Die Firma «Bohrteam Ketta» verärgert Kunden und wird wegen Verstössen gegen das Gewässerschutzgesetz gebüsst.

Bauleiter Urs Pfoster traute seinen Augen nicht, als er die Zuleitungen vom Haus in Malters zu den frisch gebohrten Erdsondenlöchern verlegen will. Als er bei den Erdsonden in die Tiefe gegraben habe, sei ihm aufgefallen, dass die betonartige Ummantelung nach rund einem Meter unterhalb der Erdoberfläche geendet hätte. Fachleute bezeichnen diese Ummantelung als Hinterfüllung, welche bis ganz in die Tiefe reichen sollte.

Der Bauleiter fotografiert sein Bohrloch und schickt die Bilder an die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FSW). Walter Eugster, Projektleiter für Gütesiegel Erdsondenbohrungen, kommt anhand der Bilder zum Schluss, dass keine korrekte Hinterfüllung vorhanden ist, so wie das die Fachvereinigung vorschreibt. 

Der Bauleiter ärgert sich. Die Wärmeabgabe an die Sonden sei so nämlich schlechter, und das führe zu höheren Betriebskosten: «Die Wärmepumpe muss mehr arbeiten, somit ist der Stromverbrauch höher», erklärt Urs Pfoster.

Besonders stört ihn, dass die Hinterfüllung verrechnet wurde. Das lässt Bauleiter Urs Pfoster nicht so stehen: «Wir kontaktierten den Firmenchef, und er musste den Mangel zugeben. Er schob die Schuld zwar auf die Mitarbeiter ab und sagte, diese hätten nicht ordentlich gearbeitet.» Glauben schenkt er dem Chef der Bohrfirma nicht. Doch am Ende einigen sich die beiden Parteien, und die Firma «Bohrteam Ketta» verzichtet auf 13’000 von den zunächst verrechneten 46'000 Franken.

Stellungnahme der Bohrteam Ketta GmbH vom 24.2.2022

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«Im Beitrag wird behauptet, ein Bohrloch in Malters sei nicht hinterfüllt worden. Dies entspricht nicht den Tatsachen, wie das Bohrprotokoll sowie die Bestätigung des damaligen Bohrmeisters belegen. Aus den gezeigten Aufnahmen lässt sich das nicht ableiten. Das bestätigt die eingeholte Einschätzung unseres Experten. Unwahr ist auch die Aussage, es sei seitens Ketta ein Schuldeingeständnis erfolgt. Schliesslich wird im Beitrag gesagt, im Kanton Zürich und Aargau hätten ebenfalls Hinterfüllungen gefehlt. Richtig ist nur, dass im Kanton Zürich einmalig ein falsches Hinterfüllungsverfahren angewandt wurde.»

Doch für Urs Pfoster ist die Angelegenheit nicht gegessen. Die Hinterfüllungen sind eine Auflage der Behörden, um Grundwasservermischungen zu verhindern. Somit droht ihm im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Verstoss gegen Umweltauflagen.  

Bereits behördlich bekannt

Das Bohrteam Ketta ist kein unbeschriebenes Blatt. «Kassensturz»-Recherchen decken auf, dass die Firma bereits in zwei Kantonen von den Strafbehörden wegen je einem Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz gebüsst wurde.

Die Behörden haben in diesem Zusammenhang die Fachvereinigung FWS kontaktiert, die das Gütersiegel für Erdsonden-Bohrungen vergibt. Fachexperte Walter Eugster bestätigt auf Anfrage von «Kassensturz»: «Wir haben die Baustellen kontrolliert und festgestellt, dass gegen die Gütesiegel-Vorgaben verstossen wurde. Das reicht für einen Entzug des Siegels.» Knapp ein Jahr, nachdem die Firma «Bohrteam Ketta» das Gütesiegel erwarb, hat sie es wieder verloren.

Gerichtsentscheid

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Die Firma «Bohrteam Ketta» wollte per Gericht die Ausstrahlung des Beitrags mit einer superprovisorischen Verfügung verbieten lassen. Das Bezirksgericht Dietikon hat das Gesuch abgewiesen. Trotz mehreren Anfragen von «Kassensturz» wollte die Firma «Bohrteam Ketta» zunächst keine Stellungnahme zur Veröffentlichung abgeben.

Gegenüber dem Gericht Dietikon schrieb die Firma, es stimme nicht, dass im Fall Malters die Hinterfüllung nicht oder nicht korrekt ausgeführt worden sei. Und in einem Mail hielt der Anwalt fest, die Bilder und Videos vom Bohrloch seien hinsichtlich der Hinterfüllung nicht aussagekräftig.

Kassensturz, 07.12.2021, 21:05 Uhr

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