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Elektronische Handbremsen Werden private Lernfahrten mit dem Auto ausgebremst?

Wenn die Hand- zur Notbremse wird, muss diese auch funktionieren. Bei Lernfahrten gibt es aber noch weit mehr Ansprüche.

Fahrstunden in der Fahrschule gehen ins Geld. Darum üben hierzulande Väter, Mütter, Göttis oder Tanten auch Privat mit Fahrschülern, damit sie sich hinter dem Lenkrad und im Verkehr zurechtfinden.

Doch solch private Fahrstunden können auch ins Geld gehen. Ist die elektrische Handbremse am falschen Ort platziert (Verkehrsregelnverordnung, Art. 27, Abs. 2), gibt es bei einer Verkehrskontrolle im schlimmsten Fall eine Verzeigung zu Handen der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Und das kostet schnell einmal mehrere hundert Franken – für die Lernfahrende und die Begleitperson.

In der Stadt St. Gallen mussten seit Anfang Jahr rund 20 Lernfahrende diese Erfahrung machen. «Viele sind überrascht, sie waren sich nicht bewusst, dass es auch Vorschriften bezüglich Handbremsen gibt», sagt Dionys Widmer, Sprecher Stadtpolizei St. Gallen.

Versicherungsfrage vorher klären

Geschieht ein Unfall mit einem Lernfahrauto, kann es gar noch teurer werden. Eine Umfrage von «Kassensturz» bei acht Versicherungen zeigt, dass im allerschlimmsten Fall die Versicherung weder den Kasko- noch den Haftpflichtschaden übernehmen würden. Die meisten Versicherungen würden sich die Sache genau anschauen und gegebenenfalls Regress nehmen.

Umfrage bei acht Kasko- und Haftpflichtversicherungen

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Ausgangslage

Ein Auto-Lernfahrer, eine Auto-Lernfahrerin, ist auf einer privaten Übungsfahrt mit einem privaten Auto unterwegs. Es passiert ein Unfall, das Lernfahr-Auto ist schuld. Im Laufe der Ermittlung wird auch überprüft, ob das Auto eine für Lernfahrten taugliche elektronische Handbremse hat. Die Abklärung ergibt: dem ist nicht so. Die elektronische Handbremse des Lernfahrzeuges ist weder lernfahr- noch prüfungstauglich (weil bspw. das Gas die Handbremse übersteuert oder weil z.B. die Handbremse auf der linke Seite des Steuerrades angebracht ist).

Fragen an die Autoversicherungen

  • Würde Ihre Versicherung in solch einem Fall den Schaden übernehmen? (Kasko / Haftpflicht)
  • Wenn ein Versicherungsnehmer einen Unfall hat mit einem Lernfahrenden, dessen Auto nicht lernfahr- bzw. prüfungstauglich ist: Kann es dann sein, dass die Versicherung des Unfallverursachers nicht zahlt, weil das Lernfahr-Auto nicht den Anforderungen entspricht?

Hier die Antworten der Autoversicherer.

Martin A. und seine Lebenspartnerin Maria C. wollten auf Nummer sicher gehen. Beim Autokauf fragen die beiden explizit, ob der Opel Corsa lernfahr- und damit auch prüfungstauglich sei. Der Garagist versicherte, dass man mit dem kleinen Flitzer sowohl Lern- als auch die Prüfungsfahrt absolvieren könne.

Maria C. hatte auch reguläre Fahrstunden in einer Fahrschule genommen. Mit ihrem eigenen Fahrzeug fühlte sich die über 50-Jährige aber sicherer. Deswegen entschied sie sich, mit ihrem privaten Auto zur Führerprüfung anzutreten. Etwas, das in der Schweiz gestattet ist, da es hier – im Gegensatz zum benachbarten Ausland – keine Fahrschulpflicht gibt.

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Teure Folgen für Fahrschülerin

Am Prüfungstermin die Überraschung: Der Führerscheinprüfer taxierte Maria C.s Auto als nicht-prüfungstauglich. Denn vor jedem Prüfungstermin mit einem privaten Auto kontrollieren die Prüferinnen und Prüfer das jeweilige Auto. «Wir sind verpflichtet, dass eine Führerscheinprüfung gefahrlos abläuft. Wir müssten im Notfall einen Bremseingriff machen können», sagt Renato Brunner, Leiter Führerprüfungen Strassenverkehrsamt St. Gallen Winkeln.

Für Maria C. eine Entscheidung mit Folgen: Sie musste den zweiten Prüfungstermin berappen, ebenso die zusätzlichen Fahrstunden und auch ihr ÖV-Abo verlängern.

Das sagt Opel Schweiz

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Der besagte Opel Corsa entspricht, wie von uns importiert, den gesetzlichen Bestimmungen. Wie und ob das Fahrzeug schlussendlich der Gesetzgebung entsprechend auch eingesetzt wird, können wir nicht beurteilen. Wir möchten hier betonen, dass Opel Schweiz vorgängig der Fahrprüfung von Frau C. diesbezüglich nicht kontaktiert wurde.

Tatsache ist, dass die Feststellbremse des besagten Opel Corsa – wie übrigens die entsprechenden Systeme der meisten modernen Fahrzeuge heute – nicht «prüfungstauglich» ist. Dass Frau C. aufgrund dieser zugegebenermassen nicht weitläufig bekannten Gesetzgebung Probleme hatte, tut uns natürlich leid. Aus Kulanz und ohne Präjudiz sind wir gerne bereit, mit dem Händler zusammen eine Lösung zu suchen und uns an den Auslagen von Frau C. zu beteiligen.

Lebenspartner Martin A. enerviert sich vor allem über die Tatsache, dass beim Autokauf die Lernfahrtauglichkeit explizit ein Thema war. «So haben wir mit den privaten Lernfahrten die ganze Zeit eigentlich etwas gemacht, was wir nicht durften», sagt er.

Verordnung in Überarbeitung

Das Bundesamt für Strassen Astra ist sich des Problems bewusst. Auch, dass der technische Fortschritt die Verkehrsregelnverordnung aus den 1970er-Jahren überholt hat. Das Astra plant deshalb die Verordnung anzupassen: «Wir werden eine Vernehmlassung mit verschiedenen Varianten bringen. Und die Regelung dann hoffentlich bald revidieren», sagt Benno Schmid, Leiter Kommunikation Astra.

Kassensturz, 11.05.2021, 21:05 Uhr

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