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«Espresso Aha!» Lernfahrten: Taugt auch der Bremsknopf als Notbremse?

Wer mit Fahrschülern übt, muss die Handbremse ziehen können. Doch gilt das auch, wenn diese elektrisch ist?

Die Fahrlehrer können problemlos eingreifen, wenn es mal brenzlig wird. Sie haben ein eigenes Bremspedal. Aber auch Begleitpersonen auf privaten Übungsfahrten sollen rasch reagieren können. Sie müssen deshalb die Handbremse leicht erreichen und bedienen können.

Ein Twitter-Follower der SRF-Konsumredaktion fragt nun, ob er sich für Lernfahrten nun extra ein altes Auto mieten müsse, weil die neueren Modelle ja keine klassische Handbremse mehr hätten, sondern nur noch einen Knopf.

Elektrische Bremse wirkt auf alle vier Räder

Die Antwort: Das ist kein Problem, sofern auch der Knopf gut und unkompliziert erreichbar ist für den Beifahrer und sofern die Handbremse nicht durch die fahrende Person durch Drücken des Gaspedals übersteuert werden kann. Die elektronischen Bremssysteme mit ABS-Steuerung seien der mechanischen Handbremse sogar überlegen, erklärt Adrian Suter, Leiter Bildung und Entwicklung beim TCS.

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Das elektronische Bremssystem leite nämlich eine kontrollierte Bremsung an allen vier Rädern ein, die mechanische Handbremse wirke hingegen nur auf eine Achse, also auf zwei Räder und blockiere sie ganz. Damit gebe es bei der klassischen Handbremse ein Schleuderrisiko. Durch Drücken oder Ziehen am Knopf kämen die moderneren Fahrzeuge hingegen sicher zum Stillstand, auch auf rutschigem Untergrund.

Handbremse als Pedal auf Fahrerseite: Geht nicht!

Es gibt auch andere, moderne Alternativen zur klassischen Handbremse, wie etwa ein zusätzliches Fusspedal auf Fahrerseite bei gewissen amerikanischen Modellen. Doch das eigne sich definitiv nicht für Lernfahrten, weil eben der Beifahrer da nicht hinkomme, erklärt Guido Bielmann, Mediensprecher beim Bundesamt für Strassen, Astra.

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Mindestens 23 Jahre alt

Eine weitere wichtige Regel für Lernfahrten: Der Beifahrer muss mindestens 23 Jahre alt und drei Jahre im Besitz des definitiven Fahrausweises sein. Der provisorische Fahrausweis reicht nicht. Der Fahrschüler muss den Lernfahrausweis dabeihaben. Und natürlich: L-Tafel nicht vergessen.

Die Regeln gelten übrigens gleichermassen für Automaten wie für geschaltete Autos. Offenbar halten sich die meisten Lernfahrer und ihre Beifahrer daran. Verstösse seien selten, heisst es etwa bei der Kantonspolizei Zürich. Wer die Regeln missachtet, riskiert eine Busse.

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