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Bild von Mann am Bankomaten gibt Rätsel auf
Aus Espresso vom 19.05.2021. Bild: imago
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Fotomodell wider Willen? Bild von Mann am Bankomaten gibt Rätsel auf

Ein Mann fällt aus allen Wolken, als er im Angebot einer Bildagentur ein Foto von sich aus dem Jahr 2009 entdeckt.

Ein Kollege sei über eine Suchmaschine auf das ominöse Foto gestossen, erzählt ein Mann aus Zürich dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Das Bild wurde im Sommer 2009 gemacht. Es zeigt den Mann von der Seite, wie er an einem Bankomaten der Credit Suisse Geld bezieht.

Dürfen die das überhaupt?
Autor: unfreiwilliges Foto-Modell

Der Bildlegende ist zu entnehmen, dass das Bild in Zusammenhang mit einer Quartalszahlen-Medienkonferenz der CS gemacht wurde. Es ist immer noch im Angebot der amerikanischen, international aktiven Bildagentur Getty Images und steht für zwischen 150 und 500 Franken zum Verkauf. Und: Der Name des Abgebildeten steht ebenfalls in der Bildlegende.

Als er das Foto gesehen habe, sei er aus allen Wolken gefallen, erzählt der Mann. Er sehe dieses Bild zum ersten Mal und habe damals auch nicht mitbekommen, dass es gemacht wurde, also auch kein Einverständnis dazu gegeben. Er fragt sich nun: «Dürfen die das überhaupt?»

Der Fotograf erzählt eine andere Geschichte

«Espresso» geht der Sache auf den Grund. Getty Images und auch die Credit Suisse erklären, sie hätten nichts mit der Entstehung dieses Bild zu tun. Beide verweisen auf das US-Medienunternehmen Bloomberg. Dieses sei verantwortlich. Dort heisst es aber nur: «Kein Kommentar.»

Mann steht am Geldautomat
Legende: So findet sich das unfreiwillige Fotomodell in der Datenbank der Bildagentur. Screenshot Getty Images

«Espresso» findet schliesslich heraus, welcher Fotograf das Bild damals gemacht hat. Es ist Christophe Bosset, ein gestandener Fotoprofi. Ursprünglich aus der Westschweiz stammend, ist er heute als freier Fotograf von Tokio aus tätig. Und er erzählt eine andere Version der Geschichte: Er könne sich noch gut erinnern, dass er jenen Mann am Bankomaten ausdrücklich um seinen Namen und seine Erlaubnis gebeten habe, das Bild in Zusammenhang mit der Situation der CS zu verwenden. Und dieser habe zugestimmt.

Das Fotomodell bleibt bei seiner Version. Er habe nie Ja dazu gesagt. Er wolle nun bei Bloomberg beantragen, das Bild zu entfernen. Dann sei der Fall für ihn erledigt.

Recht am eigenen Bild respektieren

Auch wenn sich dieser Fall nicht restlos klären lässt, zeigt er doch auf, wie heikel das Fotografieren von Fremden im öffentlichen Raum ist – und zwar für alle, nicht nur für Berufsfotografen. Die Anwältin Rena Zulauf ist Spezialistin in Sachen Medien- und Kommunikationsrecht und sie empfiehlt ausdrücklich, dass man das Recht am eigenen Bild respektiert und das Einverständnis der Portraitierten einholt. Diese Regel gelte auch, wenn man eine prominente Persönlichkeit im privaten Rahmen ablichten wolle. Etwa Roger Federer oder Alain Berset beim Joggen oder in einem Restaurant. Das sei vielen Leuten nicht bewusst, sagt die Bildrechts-Expertin.

Besser eine schriftliche Abmachung

Grundsätzlich reiche es, wenn man das Einverständnis mündlich einhole, besser sei aber eine schriftliche Abmachung, so Rena Zulauf. Manche Profifotografen hätten dafür bereits ein Formular zur Hand, ein sogenanntes «Model Release». Man könne aber auch die E-Mail-Adressen austauschen «und dort das Einverständnis und auch den Rahmen, in dem ein Bild verwendet werden darf, nochmals schriftlich festhalten.»

Verwendung nur im abgemachten Kontext

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Ein Fotograf oder eine Fotografin muss nicht nur das Einverständnis der portraitierten Version einholen, er oder sie muss auch den Kontext offenlegen, in dem das Bild verwendet werden soll. Wird es quasi zweckentfremdet, können die Abgebildeten ihr Einverständnis widerrufen. Zum Beispiel, wenn ein Bild mit Kindern und Eltern vom ersten Schultag zu einem späteren Zeitpunkt plötzlich in Zusammenhang mit einem Artikel über Übergewicht bei Kindern verwendet wird.

Das gelte auch, wenn sich die Lebensumstände einer portraitierten Person drastisch verändern, so dass sie sich nicht mehr so abgebildet sehen möchte, sagt Rena Zulauf. Grundsätzlich kontaktiert man bei solchen und ähnlichen Problemen am besten zuerst den Fotografen oder die zuständige Bildagentur. Grundsätzlich gelte so eine Einwilligung, dass man abgebildet werden kann, für maximal zehn Jahre.

Espresso vom 19.05.21, 08:13 Uhr

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