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Tachometer
Legende: 120 km/h reichten dem deutschen Raser nicht. Er war in sechs Kantonen mit über 200 km/h unterwegs. Keystone / Symbolbild

Göschenen-Ceneri in 40 Minuten Deutscher Autofahrer rast durch sechs Kantone – 30 Monate Haft

  • Mit Tempo 200 war ein deutscher Raser in der Schweiz unterwegs.
  • Im Gotthard-Tunnel gefährdete er mit mindestens zehn Überholmanövern den Verkehr.
  • Er raste durch sechs Kantone.
  • Nun ist er in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt worden.

Das Kantonsgericht in Lugano hat einen 40-jährigen Raser zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der Deutsche war mit bis zu Tempo 200 über die Autobahn A2 gerast und hatte dabei im Gotthard-Strassentunnel zehn Mal überholt.

Die Strafe sei zum Teil bedingt ausgesprochen worden, weshalb der Mann nur für ein Jahr ins Gefängnis müsse, teilte die Tessiner Staatsanwaltschaft mit. Sie bestätigte eine Meldung des Tessiner Fernsehens RSI vom gleichen Tag.

Erst eine Polizeisperre stoppte ihn

Zu der massiven Geschwindigkeitsübertretung sei im Sommer 2014 begangen worden. Dabei habe der Mann das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt. Der Prozess in Lugano fand in seiner Abwesenheit statt.

Die Raserfahrt begann bereits im Kanton Solothurn und setzte sich dann in den Kantonen Freiburg, Bern, Luzern und Nidwalden fort. Der 40-Jährige konnte erst durch eine Polizeisperre vor dem Ceneri-Tunnel gestoppt werden. Aufgrund seines Tempos legte er die Strecke von Göschenen bis dorthin in 40 Minuten zurück – normalerweise werden für die rund 90 Kilometer eine Stunde benötigt.

Flucht mit dem Taxi

Um die hohe Geschwindigkeit zu erreichen, überholte der deutsche Staatsbürger unter anderem zehn Mal im Gotthard-Strassentunnel während der Hauptferienzeit. Ausserdem überholte er im Piumogna-Tunnel bei Faido (TI), in der zu dem Zeitpunkt aufgrund von Bauarbeiten der gesamte Verkehr nur über eine Fahrspur geführt wurde.

Nachdem der Raser von der Kantonspolizei angehalten worden sei, habe dieser per Taxi seine Fahrt nach Como (I) fortgesetzt, so die Tessiner Staatsanwaltschaft. Doch auch diesen Verkehrsteilnehmer prellte der Mann: Die Fahrtkosten blieb er dem Fahrer schuldig und suchte anschliessend das Weite.

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