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Happige Gebühren CS kassiert Gebühren für nie versendete Belege

Die Credit Suisse verrechnet vielen Kunden 30 Franken für «physische Bankdokumente». Doch diese gab es gar nicht.

«Da kann doch etwas nicht stimmen?» So dachten verschiedene Kundinnen und Kunden der Credit Suisse, als sie den Jahresauszug ihres Sparkontos erhielten. Darauf verrechnete die Bank ihnen für das Jahr 2021 und das letzte Quartal 2020 gut 30 Franken Gebühren für «physische Bankdokumente». Doch welche Dokumente meint die Grossbank?  Bis auf den Jahresauszug haben die Betroffenen nie welche erhalten.

Ich hatte während des ganzen Jahres keine Bewegungen auf diesem Konto.
Autor: CS-Kundin

«Ich hatte während des ganzen Jahres keine Bewegungen auf diesem Konto», sagt eine CS-Kundin dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Dasselbe erzählen auch andere Betroffene. Keine Bewegungen – keine gedruckten Bankbelege – und trotzdem Gebühren. Was soll das?

Ziel der CS: «Kunden auf E-Dokumente umstellen»

Die Credit Suisse nimmt auf Anfrage von «Espresso» Stellung: «Für eine Bankbeziehung mit physischer Bankkorrespondenz fällt eine monatliche Gebühr von CHF 2.- exkl. MWST an.» Diese Gebühr werde den Kundinnen und Kunden quartalsweise belastet und bei Sparkonten Ende Jahr angezeigt. Weiter schreibt die CS: «Dies wurde für Privatkunden per 1. Juni 2020 eingeführt und zielt darauf ab, Kunden auf E-Dokumente umzustellen.»

Mit dieser Gebühr für gedruckte Belege soll die Kundschaft also zum Umsteigen auf Online- und Mobile-Banking gedrängt werden. Eine andere Begründung liefert die CS nicht. Und die Gebühr wird auch dann verrechnet, wenn die Grossbank keine Belege versenden musste. Das stehe auch auf dem Factsheet zum Sparkonto.

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Eine betroffene Kundin und «Espresso» schauen nach. Auf dem Factsheet auf der CS-Homepage steht nichts davon. Die CS reagiert: «Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine ältere Version, die wir selbstverständlich umgehend aktualisieren werden.»

«Für nichts bezahlen? Das geht nicht!»

Die betroffenen Kundinnen und Kunden seien aber im ersten Halbjahr 2020 auch in einem persönlichen Schreiben über die neue Gebühr informiert worden: «Ab 1. Juni 2020 erheben wir für den Postversand von Kontoauszügen und Spesenabrechnungen eine Gebühr von 24 Franken pro Jahr.»

Ab 1. Juni 2020 erheben wir für den Postversand von Kontoauszügen und Spesenabrechnungen eine Gebühr von 24 Franken pro Jahr.
Autor: Credit Suisse

Das sei branchenüblich. Davon, dass die Gebühr auch verrechnet wird, wenn keine Dokumente verschickt werden, ist nichts zu lesen. Und auch im Factsheet lässt sich das nur zwischen den Zeilen lesen.

Diese verklausulierte Information ist offensichtlich bei vielen CS-Kundinnen und Kunden nicht angekommen. Und am Ärger über diese Gebühr ändert sie so oder so nichts: «Für nichts muss ich etwas bezahlen? Das geht nicht!», meint eine Betroffene. Sie zieht deshalb die Konsequenzen. Auch ein anderer Kunde teilt «Espresso» mit, dass er wegen dieser Gebühren sämtliche Konten und Kreditkarten bei der Credit Suisse gekündigt habe. Nach 33 Jahren bei SKA und CS.

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Espresso, 21.01.22, 08:13 Uhr

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